Häs- und Maskenordnung der Wagenhart Teufel des Narrenvereins Bolstern e.V.

 

1. Träger von Original-Masken müssen Mitglieder des Narrenvereins Bolstern e.V. sein.


2. Das Tragen einer Original-Maske ist nur mit dem für das laufende Narrenjahr vom Narrenverein Bolstern e.V. ausgegebenen Laufbändel erlaubt. Die Kontrolle üben die einzelnen Vorstandmitglieder und die zuständigen Gruppenführer aus.


3. Die Ausgabe der Laufbändel wird in der vom 1. Vorsitzenden einberufenen Gruppenversammlung vorgenommen. Es ist Pflicht der Maskenträger, an der Gruppenversammlung teilzunehmen.


4. Jedes in der Öffentlichkeit getragene Vereinshäs muss vom Vorstand oder einem vom Vorstand benannten Vereinsmitgliedes abgenommen sein.


5. Maskenträger ohne gültigen Laufbändel haben keinen Versicherungsschutz. Ihnen wird vom Vorstand oder den Gruppenführern das Tragen von Masken bis zum Widerruf untersagt.


6. Das Tragen von Original-Masken in der Öffentlichkeit ist nur in der Fasnetszeit gestattet und zwar ausschließlich:

 

a. Bei offiziellen Veranstaltungen des Vereins


b. Bei Veranstaltungen vor einem auswärtigen Narrentreffen, an dem der NVB am folgenden Tag teilnimmt


c. Die Vorstandschaft entscheidet über eine Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen, wenn eine Gruppe von mind. sechs Maskenträgern an einer solchen Veranstaltung teilnehmen will.


7. Ein Maskenträger, der seine Original-Maske an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art.


8. Wird gegen die Häs- und Maskenordnung verstoßen, so ist der Vorstand, die zuständigen Gruppenführer und deren Stellvertreter berechtigt, Laufbändle und vereinseigene Masken sowie Kostümnummer abzunehmen. Über weitere Maßnahmen entscheidet die Vorstandschaft. (Verwarnung -Sperren auf Zeit – Ausschluss)


Richtlinien bezüglich Häs und Maske des Wagenhart Teufels


Das gesamte Häs und die Maske unterliegt den Vorgaben des Vereins und wird ausschließlich durch ihn ausgegeben.


Das komplette Häs umfasst im Einzelnen:


a) Holzmaske
b) Haube
c) Bluse
d) Umhang
e) Hose
f) Stiefel
g) Gürtel
h) Handschuhe schwarz
i) Holzgabel naturbelassen mit Fuchsschwanz
j) Wappen (Vereinseigentum)
k) Kennnummer


Maskenpflicht besteht ab 16 Jahren. Einzige Ausnahme hierzu bilden die Stiefel. Stiefelpflicht besteht ab 18 Jahren.


Jugendliche unter 16 Jahren müssen das komplette Häs mit Ausnahme von Stiefeln und Maske tragen.
In den Fällen, bei denen keine Originalstiefel getragen werden, sind grundsätzlich schwarze Schuhe/Stiefel zu tragen.


Häsordnung der Zigeuner des Narrenverein Bolstern e.V.


1. Jeder Zigeuner muss Mitglied im Narrenverein Bolstern e.V. sein.


2. Das Tragen eines Original Zigeuner Häs ist nur mit dem für das laufende Narrenjahr vom Narrenverein Bolstern e.V. ausgegebenen Laufbändel erlaubt. Die Kontrolle üben die einzelnen Vorstandmitglieder und die zuständigen Gruppenführer aus.


3. Die Ausgabe der Laufbändel wird in der vom 1. Vorsitzenden einberufenen Gruppenversammlung vorgenommen. Es ist Pflicht der Hästräger, an der Gruppenversammlung teilzunehmen.


4. Hästräger ohne gültigen Laufbändel haben keinen Versicherungsschutz. Ihnen wird vom Vorstand oder den Gruppenführen das Tragen des Häs bis zum Widerruf untersagt.


5. Ein Hästräger, der sein Original-Häs ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art.


6. Das gesamte Häs sollte den Vorgaben des Vereins entsprechen.